Auszubildende, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.04.2018 und dem 30.09.2018 endet, stehen zur Prüfung an. Die Antragsformulare für die Prüfungsanmeldung wurden den Ausbildungsbetrieben Ende März zugesendet.
Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bis spätestens 30. April 2018 bei den Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse abzugeben.
Fragen zur Prüfung wie beispielsweise Prüfungstermine, Prüfungsgebühren, Abgabe des Berichtsheftes usw., beantworten die zuständigen Ansprechpartner der Innungen oder deren Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten sind auf den Antragsformularen vermerkt sowie auf der Homepage der Handwerkskammer unter: http://www.hwk-karls-ruhe.de/innungen abrufbar.