Um die organisatorische Abwicklung der Gesellenprüfungen, wie beispielsweise die Anmeldung und die Zulassung zur Prüfung, trotzdem zu gewährleisten, wird die Kammer in den nächsten Tagen an alle relevanten Ausbildungsbetriebe entsprechende Antragsformulare versenden. Dies bezieht sich auf Betriebe mit Auszubildenden, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.04.2020 und 30.09.2020 endet.
Bitte beachten: Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bis spätestens 23.04.2020 per Post an die Prüfungsausschüsse oder Innungen zu senden. Die Kammer empfiehlt vor dem Versand der Antragsformulare und Unterlagen, sich mit der zuständigen Innung bezüglich der Versandmodalitäten in Verbindung zu setzen.
Fragen zur Prüfung, zum Prüfungsablauf, den Prüfungsgebühren oder zur Abgabe des Berichtsheftes, beantworten die zuständigen Ansprechpartner der Innungen. Deren Kontaktdaten sind auf dem versendeten Antragsformular vermerkt oder auf der Homepage unter: http://www.hwk-karlsruhe.de/... abrufbar.