Arbeitsprobe) und gegebenenfalls ein mündlicher Prüfungsteil an.
Zur Prüfung vorgesehen sind alle Lehrlinge aus Handwerksbetrieben deren Ausbildung nach dem Berufsausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2011 und 31.03.2012 endet. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bei den Prüfungsausschüssen bzw.
Innungen bis spätestens 9. November 2011 abzugeben.
Die Antragsformulare für die vorgesehenen Prüfungsteilnehmer wurden den Ausbildungsbetrieben Anfang Oktober zugesandt.
Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Karlsruhe, Tel.: 0721/1600-151, sowie deren Außenstellen Baden-Baden, Tel.: 07221/996569-0, Pforzheim, Tel.: 07231/428068-0 und die Kreishandwerkerschaft Calw, Tel.: 07051/2162.