Zur Prüfung vorgesehen sind diejenigen Auszubildenden aus Handwerksbetrieben, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2013 und 31.03.2014 endet. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bei den Prüfungsausschüssen beziehungsweise den. Innungen bis spätestens 28. Oktober 2013 abzugeben.
Die Antragsformulare sind den Ausbildungsbetrieben Ende September zugesandt worden.
Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Karlsruhe, Tel.: 0721/1600-151, sowie deren Außenstellen Baden-Baden, Tel.: 07221/996569-0, Pforzheim, Tel.: 07231/428068-0 und die Kreishandwerkerschaft Calw, Tel.: 07051/2162.