Zur Prüfung vorgesehen sind diejenigen Auszubildenden aus Handwerksbetrieben, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2014 und 31.03.2015 endet. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bei den Prüfungsausschüssen oder den Innungen bis spätestens 20. Oktober 2014 abzugeben.
Die entsprechenden Antragsformulare wurden den Ausbildungsbetrieben Ende September zugesandt.
Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Karlsruhe, Tel.: 0721/1600-151, sowie deren Außenstellen Baden-Baden, Tel.: 07221/996569-0, Pforzheim, Tel.: 07231/428068-0 und die Kreishandwerkerschaft Calw, Tel.: 07051/2162.