Auszubildende, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2017 und 31.03.2018 endet, stehen zur Prüfung an.
Die Antragsformulare zur Prüfung wurden den Ausbildungsbetrieben bereits Ende September zugesandt.
Die Handwerkskammer weist darauf hin, dass die Anträge auf Zulas-sung zur Prüfung bis spätestens 27.Oktober 2017 bei den zuständigen Prüfungsausschüssen bzw. Innungen abgegeben werden müssen.
Fragen zur Prüfung beantworten die Ansprechpartner der Innungen in den Geschäftsstellen.
Die Kontaktdaten sind auf dem Antragsformular vermerkt oder auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe unter: http://www.hwk-karlsruhe.de/innungen abrufbar.