Dr. Stefan Kräßig, Justitiar der Handwerkskammer Karlsruhe, wies in seinen Ausführungen auf die Rechte und Pflichten dieser Tätigkeit hin. Bei ihrer Vereidigung durch Präsident Joachim Wohlfeil werden die Sachverständigen auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet.
Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass der Sachverständige ein Prüf- und Auswahlverfahren durchlaufen hat, bei dem er seine persönliche Eignung, hohe Fachkompetenz und Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter Beweis stellen musste. Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.
Die Handwerkskammer Karlsruhe kommt mit der Bestellung von Sachverständigen einer gesetzlichen Verpflichtung nach und gewährleistet so, dass quer durch alle Handwerksgruppen qualifizierte Experten klären können, ob eine handwerkliche Leistung vertragsgerecht und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden technischen Normen erbracht worden ist.
Bei der Handwerkskammer Karlsruhe sind mit Stand zum 23.03.2011 insgesamt 185 Sachverständige in 31 zulassungspflichtigen, 15 zulassungsfreien Handwerken und 3 handwerksähnlichen Gewerben bestellt.
Eine Übersicht aller Sachverständigen findet sich unter der Rubrik Service auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe.