Das Kantonsgericht erklärte nun, nach juristischen Interventionen zahlreicher Verbände, dass der Staat andere Möglichkeiten habe, um die Einhaltung der Mindestlöhne und Arbeitszeiten einzufordern. Eine Kautionspflicht sei nicht verhältnismäßig, so das Gericht, die Hinterlegung damit hinfällig.
Die Expertin für grenzüberschreitende Fragen bei der Handwerkskammer Karlsruhe, Martine Schneider, begrüßt das Urteil des Kantongerichtes. Es erlaube einen grenzüberschreitenden Wettbewerb und einfacheres Tätigwerden auch für Betriebe aus dem Kammerbezirk Karlsruhe in der Schweiz.
Ein Unsicherheitsfaktor bestehe noch, so Schneider: Die Kantonsregierung von Baselland hat beschlossen, die Entscheidung des Gerichtes anzufechten und will in die nächste Instanz gehen.