Auszubildende, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.04.2019 und 30.09.2019 endet, stehen zur Prüfung an.
Die Antragsformulare für die Prüfungen wurden den Ausbildungsbetrieben Ende März zugesandt.
Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bis spätestens 18.04.2019 bei den Prüfungsausschüssen oder Innungen abzugeben.
Fragen zu den Prüfungsterminen, Prüfungsgebühren, Abgabe des Berichtsheftes beantworten die zuständigen Ansprechpartner der Innungen.
Die entsprechenden Kontaktdaten sind auf dem Antragsformular vermerkt oder auf der Homepage der Kammer unter: http://www.hwk-karls-ruhe.de/innungen abrufbar.