Die Handwerkskammer Karlsruhe macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung bis spätestens 01. März 2010 bei der Handwerkskammer Karlsruhe eingegangen sein müssen. Später eingehende Anträge müssen wegen Fristversäumnis abgelehnt werden.
Einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung im Sommer 2010 können alle Lehrlinge stellen, die zwischen dem 01.10.2010 und dem 31.03.2011 auslernen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das zuletzt erteilte Berufsschulzeugnis weist in den für die Kenntnisprüfung relevanten Fächern bzw. Bereichen einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,
- das Zeugnis der Zwischenprüfung weist einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
- Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte / Ausbildungsnachweise,
- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei den Dienststellen der Handwerkskammer Karlsruhe für den Bereich Karlsruhe unter 0721/1600-148 oder 149, für Pforzheim unter 07231/428068-0, für Baden-Baden unter 07221/996569-0 sowie für den Bereich der Kreishandwerkerschaft Calw unter 07051/2162.