Lehrlinge, die normalerweise zwischen dem 01.04.2011 und 30.09.2011 auslernen würden, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- das zuletzt erteilte Berufsschulzeugnis weist in den für die Kenntnisprüfung relevanten Fächern bzw. Bereichen einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,
- das Zeugnis der Zwischenprüfung / des Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung weist einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellen-/ Abschlussprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
- Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte / Ausbildungsnachweise,
- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Die Anträge zur vorzeitigen Zulassung zur Prüfung müssen bis spätestens 01. September 2010 bei der Handwerkskammer Karlsruhe eingereicht werden.
Anträge für die vorzeitige Zulassung zur Prüfung und weitere Informationen gibt es bei den Dienststellen der Handwerkskammer Karlsruhe für den Bereich Karlsruhe unter 0721/1600-148 oder 123, für Pforzheim unter 07231/428068-0, für Baden-Baden unter 07221/996569-0 sowie für den Bereich der Kreishandwerkerschaft Calw unter 07051/2162.