Die Qualifizierung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- das zuletzt erteilte Berufsschulzeugnis weist in den für die Kenntnisprüfung relevanten Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,
- das Zeugnis der Zwischenprüfung / des Teil 1 der Gesellenprüfung weist einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat,
- Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
- Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte / Ausbildungsnachweise,
- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Wer Interesse an einer vorzeitigen Zulassung zur Prüfung hat, sollte sich bis spätestens 01. September 2012 bei der Handwerkskammer Karlsruhe melden. Anträge für die vorzeitige Zulassung zur Prüfung und weitere Informationen gibt es bei den Dienststellen der Handwerkskammer Karlsruhe für den Bereich:
- Karlsruhe unter 0721/1600-148 oder 149,
- Pforzheim unter 07231/428068-0,
- Baden-Baden unter 07221/996569-0 sowie
- der Kreishandwerkerschaft Calw unter 07051/2162.
Anträge und Fragen zur Zulassung unter Befreiung vom Nachweis der Lehre beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter des Sachgebietes Gesellenprüfung (0721/1600-151 oder 158) der Handwerkskammer Karlsruhe.