Auszubildende, die ihre Lehre zwischen dem 01.10.2021 und 31.03.2022 beenden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,
- eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunter-weisungskurse, - Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (die sogenannte Externenprüfung).
Alle Anträge müssen bis spätestens 01. März 2021 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden. Die Antragsformulare gibt es bei der jeweiligen Innung. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden sich auf der Homepage unter http://www.hwk-karlsruhe.de/innungen.