Auszubildende, die ihre Lehre zwischen dem 01.04. und 30.09.2016 beenden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,
-Ein Notendurchschnitt im Zeugnis der Zwischenprüfung der Gesellenprüfung von mindestens 2,4,
-Eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzei-tigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
-der Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,
-die Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise ,
-Dass die betriebliche Mindestausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer bzw. von 24 Monaten bei Ausbil-dungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten wird.
Hinweis für "Nichtauszubildende":
Wer berufstätig ist und mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbil-dungszeit nachweist, kann als Externer ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden.
Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2015 bei der Handwerkskammer Karlsruhe eingereicht werden.
Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2015 bei der Handwerkskammer Karlsruhe eingereicht werden.
Anträge und Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung bearbeiten das Team Gesellenprüfung (0721/1600-158 oder 151) der Handwerkskammer Karlsruhe oder in den Außenstellen:
- Pforzheim unter 07231/428068-0,
- Baden-Baden unter 07221/996569-0 sowie bei
- der Kreishandwerkerschaft Calw unter 07051/2162.