Auf der Grundlage des Rundfunkänderungsstaatsvertrags werden zum 1. Januar 2007 gewerblich benutzte PCs, so-weit sie internetfähig sind, grundsätzlich rundfunkgebühren-pflichtig. In einem Schreiben an Ministerpräsident Günther Oettinger fordert der Präsident der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald nachdrücklich eine Nachbesserung dieser Regelung: „Die generelle Einstufung der Internet-PCs als TV-Gerät durch die Gebühreneinzugs-zentrale ist auf gar keinen Fall hinnehmbar.“
Es sei zwar eine Erleichterung, dass unabhängig von der tatsächlich genutzten Zahl nur für ein einziges der so ge-nannten „neuartigen Rundfunkempfängergeräte“ bezahlt werden müsse und die Gebühr nicht anfalle, wenn auf dem
Betriebsgrundstück schon ein herkömmliches Rundfunkge-rät angemeldet ist. Dennoch werde diese Regelung viele Betriebe belasten, so Tschischka, weil heute nicht einmal mehr die kleinste Filiale ohne E-Mail-Kommunikation und damit ohne Internetanschluss auskomme. Die GEZ plane of-fenbar, solche PCs dann grundsätzlich wie Fernsehgeräte zu behandeln. Tschischka: „Und damit wird die höhere Fernsehgebühr fällig.“ Der Gesetzgeber selbst schreibe auch Kleinbetrieben die elektronische Übermittlung bei-spielsweise der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanz-amt vor und bestrafe nun dafür die Betriebe für die bei Computern heute üblichen technische Fähigkeiten, die im Betriebsalltag so gut wie nie verwendet würden: „In den Handwerksbetrieben hat tagsüber niemand Zeit, den PC als Radio oder Fernseher zu benutzen.“ Zumindest Gewerbebe-triebe müssten von der Gebührenpflicht internetfähiger PCs grundsätzlich ausgenommen werden.