Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach informierte am 16. Februar 2022 im Wirtschaftsausschuss des Landtages, dass Antragsteller der damaligen Soforthilfe Brandenburg, die vor dem 2. April 2020 den Antrag gestellt und einen Bescheid erhalten haben, derzeit ein weiteres Schreiben der ILB erhalten. Darin wird klargestellt, dass die Berechnungsgrundlage für eine mögliche Rückzahlung entsprechend der ersten Richtlinie erfolgen soll. In diesen Fällen können nun auch betriebliche Einnahmeverluste (Einnahmen aus selbstständiger Arbeit), die im Vergleich zu dem entsprechenden Monat des Vorjahres aufgetreten sind, bei der Schadensberechnung berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird die bereits kommunizierte Möglichkeit der Stundung auf 36 Monate ausgedehnt.
Robert Wüst, Präsident der Handwerkskammer Potsdam, begrüßt die Klarstellung: „Das Überprüfungsverfahren zur Soforthilfe sorgt bei betroffenen Handwerksbetrieben für viel Ärger. Sicher war es gut, dass das Wirtschaftsministerium nach unseren Gesprächen die Prüf- und Rückzahlungsfrist bis zum 18. März 2022 verlängert hat. Die Klarstellung sorgt bei einigen Betrieben für Erleichterung. Dennoch bleiben Verunsicherung und Ärger bei vielen Unternehmerinnen und Unternehmern groß. Das zeigen die zahlreichen Anfragen bei den Handwerkskammern. Die Kammern unterstützen mit betriebswirtschaftlichen Beratungen zu den Schadensberechnungen. Gerade die Betriebe, die - wie Friseur- und Kosmetikbetriebe - weiterhin wegen der in Brandenburg geltenden Beschränkungen hohe Umsatzverluste beklagen, wären bei Rückzahlungen besonders betroffen. Unsere Betriebe haben verdient, dass Politik mit Augenmaß entscheidet.“