„Unter Beachtung des weiterhin notwendigen Gesundheitsschutzes tragen die neuen Erleichterungen den wirtschaftlichen Erfordernissen des Handwerks Rechnung“, sagt Ralph Bührig, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam. "Richtig ist dabei auch, dass ab dem 11. Mai 2020 der Geschäftsbetrieb von Kosmetikern in Brandenburg wieder erlaubt ist. Dafür haben wir uns in den letzten Wochen immer wieder eingesetzt. Ein weiter andauerndes Verbot für unsere mehr als 1.000 Kosmetikbetriebe wäre angesichts der hohen Hygienestandards in der Branche nicht nachvollziehbar gewesen."
Für unsere Betriebe sind die Erleichterungen ein weiterer Schritt raus aus der wirtschaftlichen Verunsicherung. „Für viele unserer Betriebe ist es traurige Gewissheit, dass der wirtschaftliche Schaden der Eindämmungsmaßnahmen erheblich sein wird. Deshalb muss es nun darum gehen, die Konjunktur wieder anzuschieben. Gerade öffentliche Auftraggeber dürfen deshalb in ihrer Investitionsbereitschaft nicht nachlassen. Trotz absehbarer Steuer- und Einnahmeausfälle müssen Kommunen gerade jetzt Handwerker der Region mit der Vergabe von dringend erforderlichen Aufträgen unterstützen“, sagt Bührig.