Damit wird jungen Menschen auch in Brandenburg klar signalisiert, dass die Berufsbildung über den dualen Ausbildungsweg mit weiterqualifizierenden Abschlüssen und ein Studium Qualifizierungswege auf Augenhöhe sind, die Gleichwertigkeit damit auch nach außen dokumentiert wird.
Gerade junge Handwerksmeisterinnen und –meister wünschen sich seit Jahren eine sichtbare Verortung ihrer beruflichen Qualifikation im deutschen Bildungssystem und eine sprachliche Einordnung im internationalen Vergleich. Dies haben wir im Handwerk unterstützt und immer wieder eingefordert. Die Regelung im deutschen Qualifikationsrahmen, in dem Meister- und akademische Bachelorabschlüsse auf der gleichen Stufe stehen, hat bereits einen ersten wichtigen Beitrag zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung geleistet. Die heutige Entscheidung des Bundesrates ist ein weiterer folgerichtiger Schritt zur Stärkung der Berufsbildung im Handwerk. Für alle Handwerkerinnen und Handwerker mit Meisterabschluss ist die neue zusätzliche Abschlussbezeichnung ein Signal der Anerkennung ihrer Leistung und bringt zugleich ihr hohes Qualifikationsniveau zum Ausdruck.
Jetzt heißt es, Meisterschülerinnen und Meisterschüler auch mit Blick auf die finanziellen Hürden weiter zu entlasten und mit Studenten gleich zu stellen. Mit diesem finalen Schritt wäre in Deutschland eine wirkliche Gleichbehandlung beider Qualifizierungswege erreicht.“
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