Damit setzt die Handwerkskammer die im Rahmen der Corona-Krise die für den Bereich der Schulen getroffenen Festlegungen der brandenburgischen Staatskanzlei des Lehrgangsbetriebs an Aus- und Weiterbildungsstandorten bis vorerst zum 19. April 2020 um. Die Schließung betrifft den gesamten Bereich der überbetrieblichen Lehrlingsausbildung und alle Weiterbildungsaktivitäten.
Bereits terminierte Prüfungen, bei denen nur wenige Menschen anwesend sind und an deren Durchführung die Teilnehmer überwiegend ein erhebliches Interesse haben, finden unter Einhaltung der Vorgaben der Gesundheitsbehörden statt.
Betroffene Auszubildende gehen in dieser Zeit – sofern für sie keine Quarantäne angeordnet wurde – in ihre Ausbildungsbetriebe.
Das Beratungs- und Unterstützungsangebot für Mitgliedsbetriebe bei der Handwerkskammer Potsdam am Standort Ahornstraße 18 in Potsdam ist von der Schließung der Bildungsstätte nicht betroffen. „Wir sind selbstverständlich für unsere Mitgliedsbetriebe in dieser Krisenzeit da. Wir versuchen unter Einhaltung aller gesundheitsrelevanten Prämissen, die die Gesundheitsbehörden und die Landesregierung herausgegeben haben, die Dienstleistungen so lange es geht aufrechtzuerhalten. Handwerksbetriebe, die von der Situation besonders betroffen sind, können sich ebenso an uns wenden, wie jene, die betriebswirtschaftliche, rechtlichen und zu Fragen der Ausbildung haben. In diesem Zusammenhang bitten wir darum, die persönlichen Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren und auf telefonische oder digitale Kommunikationsmittel zurück zu greifen. Diese Bitte dient dem eigenen Schutz und auch dem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagt HWK-Hauptgeschäftsführer Ralph Bührig.
Alle Informationen, Hilfeleistungen für Betriebe, finanzielle Unterstützung durch Land und Bund für Unternehmen usw. haben wir zudem im Internet zusammengefasst. Diese Informationen werden laufend aktualisiert.