Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005 eine zentrale Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familienverantwortung und Berufsausbildung geschaffen. In der bundes- und landesweiten Praxis wird diese reguläre Form der Ausbildung bisher jedoch nur von wenigen Personen genutzt. „Angesichts der rund 300 000 Frauen und Männer in Familienverantwortung ohne Ausbildung in Baden-Württemberg und einer landesweiten Ausbildungsquote von lediglich 0,3 Prozent, gibt es in Sachen Teilzeitberufsausbildung noch sehr viel Spielraum nach oben“, so auch die Einschätzung von Sibylle Hahn vom Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg. „Deshalb ist es wichtig, die Potenziale dieses familienverträglichen Ausbildungsformats in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit bekannter zu machen.“
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels könnten kleine und mittlere Betriebe mit dieser Ausbildungsform ihre Wettbewerbsfähigkeit als familienfreundliches Unternehmen stärken und qualifizierte Mitarbeitende gewinnen, die aufgrund ihrer familiären Pflichten ein hohes Maß an sozialen und organisatorischen Kompetenzen sowie an Verantwortungsbewusstsein mitbringen. So gewinnen mit der Teilzeitausbildung alle Beteiligten – die Ausbildungsbetriebe, die Auszubildenden und ihre Familien.“ Friseurbetriebe und Bäckereien stehen der Teilzeitausbildung am aufgeschlossensten gegenüber, weiß Beraterin Ingrid Dünzl.
Entscheidend sei, dass der Betrieb voll hinter dem Modell stehe, es gemeinsam mit dem Arbeitnehmer individuell entwerfe und sich bei der überbetrieblichen Ausbildung – zum Beispiel im Hinblick auf Kinderbetreuung oder die Pflege kranker Familienmitglieder – kreativ zeige. Ausbildungsexpertin Dünzl empfiehlt ein mehrwöchiges Praktikum: „Dies kann Aufschluss darüber geben, ob der potenzielle Lehrling in den Betrieb passt und seine Ausbildung und die privaten Verpflichtungen unter einen Hut bekommt.“
Vor allem jungen Müttern und Vätern soll so die Chance für eine Berufsausbildung gegeben werden. Auch für Menschen mit Behinderung kommt dieses Ausbildungsmodell in Frage. Die wöchentliche Zeit, die für eine Ausbildung aufgebracht werden muss, beträgt dann nur 20 bis 30 Stunden, wobei sich Betrieb und Azubi absprechen, wie diese Zeit verteilt wird. Einzig der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt. Im Gespräch mit den Ausbildungsberatern der Handwerkskammer kann das Modell gefunden werden, das sowohl am besten zum Ausbildungsbetrieb als auch zu den persönlichen Bedürfnissen des Lehrlings passt.
Infos:
http://www.hwk-stuttgart.de/nc/ausbildung/fuer-auszubildende/teilzeitausbildung.html?sword_list[0]=teilzeitausbildung
http://www.hwk-stuttgart.de/nc/beratung/aktuelles/serie-teil-1-teilzeitausbildung.html?sword_list[0]=teilzeitausbildung
www.netzwerk-teilzeitausbildung-bw.de