In der Begründung wird angeführt, dass die angespannte Arbeitsmarktsituation in der Sanitär-Heizungsbranche sowie die fachliche Eignung des jungen Simbabwers ausschlaggebend waren. Hinzu kommt, so die Aussage der Kammer, dass der Betrieb eine regionale Versorgungs- und Notdienstfunktion inne hat und auf sein qualifiziertes Personal dringend angewiesen ist.
Der Fall steht aktuell zur Entscheidung an, da die Aufenthaltsgenehmigung zum Jahresende ausläuft und eine Abschiebung droht.