Die Zahl der Betriebe in den zulassungspflichtigen Gewerken nahm dagegen um 82 ab. 18.671 Betriebe, bei denen eine Qualifizierung wie die Meisterprüfung vorgeschrieben ist, waren Ende letzten Jahres registriert. Die Gruppe der Elektro- und Metallgewerbe und die Nahrungsmittelhandwerke wie Bäcker und Metzger waren am stärksten von den Abgängen betroffen. Die Elektro- und Metallbranche stellt mit 8.665 Unternehmen nach wie vor die stärkste Sparte bei den zulassungspflichtigen Handwerken dar. Mit einem positiven Saldo schneidet als Einzelgewerk die Friseurbranche ab. 2.677 Salons bedeuten den zahlenmäßig am stärksten vertretenen Handwerksberuf. Die Kraftfahrzeugtechniker und die Elektrotechniker folgen mit jeweils 1.714 und 1.644 Betrieben.
Zuwächse verzeichneten die zulassungsfreien Handwerke der Anlage B1 zur Handwerksordnung. Durch die Zunahme um 177 Unternehmen stieg der Bestand zum Jahresende auf 5.767 Betriebe. Für die Steigerung waren wiederum Fliesenleger, Raumausstatter, Gebäudereiniger und Fotografen verantwortlich. Sie allein verzeichneten einen Zugang von 211 Betrieben und glichen dadurch Verluste bei anderen zulassungsfreien Handwerken wie beispielsweise den Maßschneidern aus.
"Auffallend ist, dass viele Existenzgründer in diesen Branchen in der Regel weder über eine Meister- noch eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung verfügen. Dieser risikobehaftete Trend hält an", bilanziert Jürgen Rüdinger von der Handwerkskammer die Situation. Den Einstieg in die Selbstständigkeit ganz ohne Qualifikation erlaube seit 2004 die Handwerksordnung. "Die Erfahrung zeigt, dass aber neben den fachlichen Fähigkeiten gerade das unternehmerische Wissen für nachhaltigen Erfolg sorgt. Ohne Kenntnisse über Unternehmensführung, Finanzen oder Steuern und häufen sich die Probleme", weiß der Rechtsexperte.
Bei den handwerksähnlichen Gewerben waren die Betriebsverluste am stärksten. Der Bestand sank um 108 auf 5.261 Betriebe. Betroffen waren die handwerksähnlichen Gewerbe im Bau und Ausbau sowie im Körperpflege- und Reinigungsbereich. Die teilweise Überschneidung zwischen Gewerken des handwerksähnlichen Bereichs und des zulassungsfreien Bereichs haben dazu geführt, dass Gründungen wegen der breiteren Tätigkeitsspektren im zulassungsfreien und nicht mehr im handwerksähnlichen Bereich erfolgen. So beispielsweise bei den Fugern, den Holz- und Bautenschützern, Montagebauern oder Teppichreinigern, die künftig im Bereich Fliesenleger-, Estrichleger-, Raumausstatter- und Gebäudereinigerhandwerk tätig sein werden.
Die Statistik über den Betriebsbestand (aufgeteilt nach Landkreisen) finden Sie hier: http://www.hwk-stuttgart.de/...