IHK-Präsident Dr. Herbert Müller warnt: "Die Neuordnung darf nicht für eine Steigerung des Anteils der Wirtschaft am Gesamtaufkommen genutzt werden." Nach konservativen Schätzungen würden sich die Belastungen von derzeit etwa 450 auf 800 Millionen Euro jährlich fast verdoppeln. Dr. Müller betonte das Interesse der Kammern, konstruktiv mit den Ländern an einer Lösung zu arbeiten. "Wenn die Politik Akzeptanz für die Reform erreichen möchte, so sollte sie dieses Gesprächsangebot unbedingt annehmen."
Jedes Unternehmen, auch der kleinste Handwerks- und Gewerbebetrieb würde, wenn es mehrere Filialen selbst am gleichen Ort betreibe, mehrfach veranlagt. Die Arbeitskräfte, unabhängig ob in Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt, müssten der geplanten Reform gehorchend diesen Filialen exakt zugeordnet werden. Gerade im Lebensmittelhandwerk, dem Friseurhandwerk oder in Gaststätten seien Filialen weit verbreitet. Die Zuordnung der Mitarbeiter auf die Filialen wechsle aber häufig von Monat zu Monat. "Wer Teilzeitkräfte anstelle von Vollzeitkräften beschäftigt, wird mit höherem Rundfunkbeitrag bestraft", kritisierte Handwerkskammerpräsident Reichhold. Und dies, obwohl die Politik mit dem Teilzeitförderungsgesetz diese Beschäftigungsform begünstigen wollte.
IHK-Präsident Dr. Müller sieht außerdem einen Systembruch, wenn zusätzlich zu den geräteunabhängigen Unternehmensbeiträgen geräteabhängige Beiträge auf Firmenwagen und Hotelzimmer erhoben würden. "Diese Sonderbelastungen beispielsweise für Autovermieter und die Hotelbranche sind nicht akzeptabel", so Dr. Müller. Die geplante Regelung sei aber nicht nur politisch widersprüchlich, sie sei auch ungerecht. Denn obwohl die Steigerung von Beiträgen für kleine und mittlere Unternehmen abgemildert wurde, bleibe es doch dabei, dass sie je Arbeitsplatz ein Vielfaches von dem zu zahlen hätten, was Großunternehmen entrichten müssten. In dem Zusammenhang betonen die Präsidenten beider Kammern, sei es notwendig, die Erfassungsbürokratie jetzt weitgehend abzubauen und die Kontrolle durch die GEZ auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Davon würden nicht zuletzt auch die Rundfunkanstalten profitieren.
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