Der Landtag in Baden-Württemberg hat den Service aus einer Hand bei den Wirtschaftskammern verpflichtend angesiedelt. Stadt- und Landkreise können den "Einheitlichen Ansprechpartner" freiwillig anbieten. Mit der Übernahme durch die Kammern erfolgt die Umsetzung der von der Europäischen Union vorgegebenen Dienstleistungsrichtlinie wirtschaftsnah und unbürokratisch. Ziel der europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist es, die Wachstums- und Beschäftigungspotenziale des Dienstleistungssektors durch eine Reduzierung von rechtlichen und bürokratischen Hindernissen besser auszuschöpfen. Letztlich soll sichergestellt werden, dass Dienstleister über ihre nationalen Grenzen hinaus uneingeschränkt vom europäischen Binnenmarkt profitieren können.
"Die Handwerkskammer ist für diese neue Aufgabe bestens gerüstet", sagte Claus Munkwitz. Sie erweitert damit das Leistungsangebot des bereits vorhandenen Starter-Centers. Herzstück ist das digitale Formularcenter, in dem alle notwendigen Unterlagen bereitgehalten werden. Die Berater der Kammer helfen beim Ausfüllen der Formulare und leiten sie gleich an das Gewerbeamt, Finanzamt und viele weitere Institutionen. Damit entfallen aufwendige Laufwege. "Als Zusatznutzen bieten wir eine praxisnahe und qualifizierte Beratung in betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten an", ergänzte Kammerchef Claus Munkwitz. Künftig kann dann beispielsweise der portugiesische Existenzgründer, der in Baden-Württemberg tätig werden will, über die Grenzen hinweg Kontakt zu seinem einheitlichen Ansprechpartner aufnehmen. Umgekehrt wird dies natürlich auch für deutsche Unternehmer die Arbeit im Ausland vereinfachen. "Der funktionierende Einheitliche Ansprechpartner bei den Kammern kann für Baden-Württemberg zum spürbaren Standortvorteil werden", unterstrich Munkwitz.