Die Branche sei angesichts des Beschlusses stark verunsichert, viele Unternehmer melden sich, weil sie dringend Rechts- und Planungssicherheit wegen anstehender Investitionen in den Firmenfuhrpark brauchen. „Betriebe dürfen nicht gezwungen werden, fast neue Fahrzeuge außer Dienst zu stellen.“ Das sei weder ökonomisch tragbar noch ökologisch sinnvoll und käme einer Enteignung von Betriebsvermögen gleich. Deshalb fordert das Handwerk Übergangsfristen: Wer ein Fahrzeug zu den jeweils geltenden Normen erworben hat, muss sicher sein können, dass er dieses im Rahmen der typischen Lebensdauer auch tatsächlich nutzen darf.
Kammerchef Hoefling betont, dass die Wirtschaftskammern zwingend in die Planungsgespräche eingebunden gehören. „Jetzt sind Praktiker gefragt, weil es jetzt ums Detail geht.“ Großen Wert legt das Handwerk hierbei auf den unbürokratischen Umgang mit Ausnahmegenehmigungen – am besten per Allgemeinverfügung. „Es soll am Ende nicht jeder Handwerker aufs Amt laufen und sich in die bürokratischen Mühlen begeben müssen – das kostet unnötig Zeit und somit Geld“, betont Hoefling. Eine breite Rückendeckung für die Anliegen des Handwerks haben bereits zahlreiche baden-württembergische Vertreter aus dem Bundestag signalisiert.
Die geplanten verkehrsbeschränkenden Maßnahmen der Stadt müssen zudem dringend von einer Angebotsausweitung und Qualitätsverbesserung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) flankiert werden. Hoefling: „In den Stoßzeiten werden bereits jetzt die Kapazitätsengpässe deutlich. Wie der ÖPNV die vielen Dieselbesitzer zusätzlich befördern soll, und zwar verlässlich, erschließt sich noch nicht. Da sehen wir noch keine realistische Lösung.“