Die Kreishandwerkerschaften der Region Stuttgart haben ihren Betrieben Termine empfohlen, um das Geschäft zu schließen: Vom 5. August bis zum 25. August machen einige Unternehmen aus dem Stadtkreis Stuttgart sowie den Landkreisen Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr Betriebsurlaub. Vom 12. August bis 1. September sind die Handwerkerferien im Landkreis Böblingen und vom 29. Juli bis zum 17. August im Landkreis Göppingen.
Während dieser Zeit ist mit einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot zu rechnen. Das hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Endverbraucher, sondern auch auf Handwerksbetriebe, die selbst auf Zuarbeiten, Einkäufe oder Kooperationen angewiesen sind. Auftraggeber sollten beachten, dass die Resonanz auf Ausschreibungen während der Ferien sowie kurz davor und danach eingeschränkt sein kann. Auch die Betriebe selbst sollten Ausschreibungen und Auftragsvergaben im Hinblick auf ihre Zusammenarbeit mit Subunternehmern oder Kooperationspartnern rechtzeitig planen.
Notdienste über Kreishandwerkerschaften
Da die Handwerkerferien in die Schulferien von Baden-Württemberg fallen, ist auch eine verminderte Nachfrage der Verbraucher nach Handwerkerleistungen zu erwarten. Notdienste sind jedoch eingerichtet und können über die Kreishandwerkerschaften erfragt werden. So ist eine ausreichende Versorgung auch in der Urlaubszeit gewährleistet.
Die Handwerkerferien gibt es bereits seit vielen Jahren. Sie sind eine Empfehlung der Kreishandwerkerschaften, jedoch kein Muss. Inhaber von kleinen Betrieben sollen damit die Möglichkeit bekommen, selbst einmal Urlaub zu machen – ohne Angst haben zu müssen, dass ihnen Aufträge entgehen. Denn während ihre Angestellten ihren vertraglich festgelegten Jahresurlaub haben, kommt bei ihnen Freizeit meistens zu kurz.
Eine Übersicht zu den Terminen finden Sie hier: www.handwerkerferien.de