"Die seitens der Länder bereits diskutierte Umstellung der Erfassung der Beschäftigtenzahl - statt nach Köpfen nunmehr nach Vollzeitäquivalenten - begrüßen wir ausdrücklich", so Munkwitz. Auf diese Weise könnten Branchen mit hohem Teilzeitanteil spürbar entlastet werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob für mittelständische Betriebe mit mehreren Standorten eine zusammenfassende Anmeldung für ein bestimmtes Territorium abgegeben werden kann, um die jetzigen Zusatzlasten zu reduzieren. Vielfach handelt es sich aktuell um eine Verdopplung der jährlichen Betriebsausgaben für die Rundfunkfinanzierung.
Die zusätzliche Beitragspflicht für betriebliche Fahrzeuge sorgt bei mittelgroßen Betrieben für erhebliche Steigerungen der Gesamtkosten, da diese Unternehmen bereits durch die neue Betriebsstättenabgabe in größerem Umfang belastet werden. Bei Betrieben, die vornehmlich mobil tätig sind, liegt aber typischer Weise kaum eine Rundfunknutzung in der Betriebsstätte vor. Dieser Effekt tritt - bedingt durch die hohen Betriebsstättenpauschalen - verstärkt bei Betrieben mit neun und mehr Beschäftigten, insbesondere bei solchen mit mehr als 20 und erst recht bei solchen mit mehr als 50 Beschäftigten auf. Bei Kleinstbetrieben konnte dieser Effekt der Zusatzbelastung durch die Freistellung eines Fahrzeuges in Kombination mit der auf ein Drittel eines Beitrags reduzierten Betriebsstättenabgabe weitgehend vermieden werden.