IHK-Präsident Georg Fichtner appelliert an die Landesregierung, diese Pläne nicht umzusetzen. Das Streben nach mehr gewerblichem Handlungsspielraum für Städte und Gemeinden ist aus seiner Sicht völlig unbegründet und eine unnötige zusätzliche Konkurrenz für private Betriebe. Bereits heute seien die Kommunen im Land in vielen Bereichen wirtschaftlich tätig. Die Aktivitäten gingen zum Teil weit über die Daseinsvorsorge hinaus, wie eine Bewertung der wirtschaftlichen Betätigung der 115 großen Kreisstädte und kreisfreien Städte durch die IHK Anfang des Jahres zeigt. Demnach betreiben Kommunalunternehmen Gastronomiebetriebe und Erdgastankstellen, vermieten Autos und Fahrräder und treten als Reiseveranstalter oder -vermittler auf. Auch als Bauträger und bei der Sanierung von Immobilien, wodurch häufig auch Handwerksbetriebe das Nachsehen haben, sind Kommunen aktiv.
Handwerkskammerpräsident Rainer Reichhold beklagt ebenfalls die stetige Zunahme an kommunalen Tätigkeiten im Bereich des Handwerks, wie zum Beispiel Elektro- und Sanitärinstallationen, Ausbau- und Modernisierungsarbeiten sowie Reinigung von Gebäuden und Kanälen. Viele Kommunen verfügten über eigene Malerbetriebe und Kfz-Werkstätten bin hin zu Bestattungsinstituten. "Städtische Bauhöfe sollten sich bei der Übernahme von originär handwerklichen Tätigkeiten zurückhalten und die den Profis überlassen", sagt Reichhold.
Die Beteiligungsberichte von Städten weisen teilweise mehr als sechs Milliarden Euro Jahresumsatz in Bereichen aus, die auch private Anbieter übernehmen könnten. Sollte der Gesetzesentwurf umgesetzt werden, würden viele Betriebe schutzlos kommunaler Konkurrenz ausgesetzt. Kommunalunternehmen verfügen über zahlreiche Wettbewerbsvorteile, beispielsweise schrankenlosen Zugang zu günstigen Krediten, gesicherten Kundenstamm und Vorteile bei der Werbung. Außerdem sind sie unabhängig von ihrer Preispolitik faktisch insolvenzunfähig. So sei ein fairer Wettbewerb kaum möglich. Verschärft würde die Situation durch das Vorhaben des Innenministeriums, den Unternehmen das Recht zur Klage zu nehmen, selbst wenn sie noch so klar durch gesetzeswidrige Konkurrenz einer Kommune benachteiligt oder gar in die Insolvenz getrieben werden. Erst 2005 war - auch auf Betreiben der IHKs im Land - dieses Klagerecht geschaffen und die Subsidiaritätsklausel in der Gemeindeordnung entsprechend verschärft worden. Die IHK und Handwerkskammer fordern die Landesregierung auf, die Subsidiaritätsklausel beizubehalten und nicht aufzuweichen.