„Die Fördermittel sind bestens angelegtes Kapital in die Zukunft der nächsten Generation“. Vor allem sei die Meisterprämie ein großer Schritt auf dem Weg zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. „Zudem fördert sie die Position der Meisterqualifizierung, weil Meisterwissen in vielen Fällen die beste Grundlage für die Übernahme und Führung eines Betriebs ist.“ Die Landesförderung solle auch dazu beitragen, die mitunter hohen Kosten für die Kurse und das Material zumindest teilweise zu erstatten, so dass mehr Geld in Existenzgründungen oder Übernahmeprojekte investiert werden könne. Voraussetzung für die Prämie ist eine ab 1. Januar 2020 erfolgreich abgeschlossene Meisterausbildung. Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Prüfung in Baden-Württemberg gewohnt oder gearbeitet haben. Die Meisterprämie wird bei der Handwerkskammer in Baden-Württemberg beantragt, die das Meisterprüfungszeugnis ausgefertigt hat.
Damit die Corona-Pandemie nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und für die Fachkräftesicherung wird, unterstützt das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ Betriebe mit einer Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag. Voraussetzung ist, dass das Ausbildungsniveau im Vergleich zu den Vorjahren nicht verringert wird. Mit der Ausbildungsprämie sollen das Ausbildungsplatzangebot aufrechterhalten sowie Kurzarbeit für Auszubildende vermieden werden. Gleichzeitig kann so die Auftrags- und Verbundausbildung gefördert und Anreize zur Übernahme von Azubis im Falle einer Insolvenz geschaffen werden. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Prämie ein entscheidender Impuls war, auch dieses Jahr jungen Menschen eine qualifizierte Zukunftschance zu geben“, erläutert Kammer-Hauptgeschäftsführer Thomas Hoefling. Anträge können von kleinen und mittleren Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten gestellt werden, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen.
Für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag beträgt die Prämie 3.000 Euro, ebenso für die Übernahme von Lehrlingen aus pandemiebedingten Insolvenzbetrieben. Seit dem 31. Oktober können Betriebe, die pandemiebedingt ihre Auszubildenden nicht mehr selbst ausbilden können, diese im Zuge einer Auftrags- oder Verbundausbildung von einem anderen Betrieb oder einem Bildungsträger ausbilden lassen. Hierfür erhalten sie eine einmalige Förderung von 4.000 Euro pro interimsweisen übernommenen Auszubildenden.
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