Falk weist auf die beiden Varianten hin, den Staat an den Handwerkerkosten für Einbruchschutz zu beteiligen. „Entweder über eine Förderung der KfW oder über die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen bei selbst genutztem Wohnraum. Doch aufgepasst: Beide Förderungen nebeneinander schließen sich allerdings aus.“ Zum 1. April 2016 wurde sogar die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ erweitert. Auch der Katalog der förderfähigen Maßnahmen wurde erweitert. Förderfähig ist etwa der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern. Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik steuermindernd berücksichtigt werden. Falk rät: „Kunden sollten deshalb stets eine Vergleichsrechnung durchführen, mit welcher Vergünstigung sie finanziell besser fahren.“
Wie wichtig solider Einbruchschutz ist, zeigt eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) auf. In über 41 Prozent der Fälle scheiterten die Einbrecher beim Wohnungseinbruch an vorhandenen Sicherungseinrichtungen und gaben auf, weil sie nicht schnell genug einsteigen konnten. In 35 Prozent der Fälle blieb der Einbruch im Versuch stecken. Mit entsprechenden Vorkehrungen können vor allem die Fachbetriebe des Handwerks wie Schreiner, Metallbauer, Glaser, Rollladen- und Sonnenschutzbauer sowie Elektrotechniker sowohl beim Neubau, als auch bei der Modernisierung durch Sicherheitstechnik den Einbruchschutz erhöhen. Bevorzugte Angriffsstellen sind vor allem Haus- und Wohnungstüren sowie ebenerdig gelegene Fenster und Fenster-Terrassentüren. Mit rund 70 Prozent ist das Aufhebeln von Türen oder Fenstern die häufigste Begehungsweise.
Wenn der handwerkliche Fachbetrieb kompetent auf Sicherheitsmängel hinweist und entsprechende technische Lösungen anbietet, können Kunden schnell den Nutzen des Einbruchschutzes erkennen. Franz Falk von der Handwerkskammer weiß: „Die Entscheidung wird erleichtert, wenn die baulichen Maßnahmen auch zu einer Steigerung des Wohnkomforts, zur Einsparung von Energiekosten oder zur Verschönerung führen.“ Da die Planung und Installation von Einbruchschutzsystemen eine große fachliche Herausforderung darstellt, empfiehlt die Handwerkskammer die Qualifizierung des Personals. So kann der Fachbetrieb beim Kunden mit zertifizierter Kompetenz punkten. Deshalb bietet die Bildungsakademie der Handwerkskammer im Herbst zwei Fachkurse mit TÜV-Zertifikat an.
Landeskriminalämter führen sogenannte Errichterlisten von Betrieben, die qualifiziert sind, geeignete Einbruchschutzsysteme fachgerecht einzubauen. Unternehmen müssen für die Aufnahme in diese Liste bestimmte Qualifikationsnachweise erbringen. Mit der Sachkundebescheinigung schaffen sie hierfür in Verbindung mit ihrer Basisqualifikation, beispielsweise dem Eintrag in die Handwerksrolle, die personellen Voraussetzungen.
Weitere Informationen unter:
www.kfw.de/einbruchschutz
www.kriminalpraevention.de/einbruchschutz
Zur Weiterbildung:
www.bia-stuttgart.de