Seit Juli hat sich die Handwerkskammer Region Stuttgart mehrmals an die Landesregierung und weitere regionale Politiker gewandt, um auf die eklatanten Schwachstellen in den Entwürfen aufmerksam zu machen. Mit einem extra eingerichteten Gebührenrechner konnten die Betriebe vorab kalkulieren, welche Gebühren künftig auf sie zukommen. Die Ergebnisse dieser Berechnungen lieferten handfeste Daten, die die Argumentation der Handwerkskammer untermauern konnte. Laut dieser Berechnungen müssen nach wie vor einige Unternehmen mit einer Kostensteigerung von 100 Prozent oder mehr rechnen.
"Durch unsere nachdrücklichen Forderungen konnten wir bei einigen Knackpunkten eine deutliche Verbesserung gegenüber den ersten Entwürfen erreichen, vor allem für Handwerksbetriebe mit bis zu acht Mitarbeitern," bewertet Claus Munkwitz, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart die Beschlüsse. So wurde gegenüber den ursprünglichen Plänen die erste Beitragsstaffel bei den Beschäftigtenzahlen von vier auf neun Mitarbeiter angehoben. Außerdem ist es gelungen, ein Fahrzeug je Betriebsstätte freizustellen. Zuletzt konnte die Herausnahme der Auszubildenden aus der Beitragsbemessung durchgesetzt werden. Die Ministerpräsidenten haben darüber hinaus klargestellt, dass nur "ortsfeste" Betriebsstätten beitragspflichtig werden. Damit werden Baustellencontainer und mobile Marktstände nicht mehr als gesonderte Betriebsstätte herangezogen.
Seit Jahren forderte das Handwerk einen Systemwechsel hin zu einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Allerdings bleiben auch nach den Nachbesserungen aus Sicht der Handwerkskammer Region Stuttgart einige Kritikpunkte bestehen. So müssen Unternehmen mit Filialen, einem großen Fuhrpark oder einer hohen Teilzeitbeschäftigungsquote zum Teil deutlich mehr Rundfunkgebühren zahlen, als Betriebe mit wenigen Fahrzeugen und einer geringen Quote an Teilzeitbeschäftigen.
Zudem ist die neue Rundfunkfinanzierung für alle Unternehmen mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand verbunden. Dies hätte vermieden werden können, wenn der Vorschlag der Wirtschaft für ein rein unternehmensbezogenes Beitragssystem mit einer mittelstandsgerechten Staffelung ohne Einbeziehung von Kraftfahrzeugen aufgegriffen worden wäre.
Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat bereits beschlossen, nach Inkrafttreten der Rundfunkreform 2013, eine Evaluierung zu den Auswirkungen der Reform durchzuführen. "Wir nehmen die Landesregierung beim Wort: Sollte sich dann wie befürchtet ergeben, dass die Wirtschaft deutlich mehr bezahlen muss als bisher, fordern wir Taten ein," mahnt Claus Munkwitz. Hintergrund hierfür ist die Selbstverpflichtung der Ministerpräsidenten, dass die Wirtschaft auch nach der Reform insgesamt nicht mehr Anteile an dem Gesamtaufkommen der Rundfunkgebühren leisten soll. "Und dabei darf es nicht sein, das kleine und mittlere Betriebe stärker belastet werden als die Großwirtschaft," so der Hauptgeschäftsführer. Im Jahr 2009 lag dieses Gesamtaufkommen bei etwa 7,6 Milliarden Euro.