Die sogenannten meisterpflichtigen Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung) wiesen Ende 2017 einen Bestand von 17.609 Betrieben auf. Innerhalb der Gewerbegruppen wurden dabei mehr Betriebe ab- als angemeldet, das Minus liegt bei 1,4 Prozent. „Eigentlich eine paradoxe Situation: Die Bau- und Ausbaubranche boomt, die Wartezeiten auf qualifizierte Handwerker sind erheblich, es gibt mehr als genügend zu tun, dennoch geht der Betriebsbestand im Handwerk zurück“, kommentiert Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, die Situation. „Wir haben nahezu Vollbeschäftigung, was aber die Attraktivität einer Selbstständigkeit im Handwerk, egal ob durch Gründung oder Übernahme eines Betriebs, dämpft.“ Der Kammerchef kann allerdings der Hochkonjunktur auch Positives abgewinnen: „Wer sich jetzt selbstständig macht, der tut das nicht aus der Not heraus, sondern weil eine Geschäftsidee dahinter steht, die hoffentlich trägt.“ Hinzu käme der bereits seit längerem zu beobachtende Trend zu größeren Betrieben mit mehreren Filialen, insbesondere im Lebensmittelhandwerk. In anderen Gewerken führten technologische Entwicklungen und auch Rationalisierungen zu sinkenden Betriebszahlen.
Die Gruppe der Elektro- und Metallhandwerke sowie die Bau- und Ausbauhandwerke waren mit je 81 sowie 76 Betrieben vom Bestandsverlust am stärksten betroffen. Bei den Neueintragungen konnten 80 Prozent der Gründer einen Meisterbrief, ein Techniker- oder ein Ingenieurdiplom vorweisen. Ein Fünftel nutzte die Möglichkeit, die Eintragungsqualifikation in die Handwerksrolle über eine Ausnahmebewilligung oder die Ausübungsberechtigung zu erlangen. Bei den handwerksähnlichen Gewerben war in 2017 wie in den Vorjahren ein Bestandsrückgang um 50 Betriebe auf 4.798 Betriebe zu verzeichnen. Vom Verlust waren die Bau- und Ausbaugewerbe und die Holzgewerbe mit 28 sowie 34 Betrieben am stärksten betroffen. Im Einzelnen mussten die Montagebauer 34, die Bodenleger 24 und die Fuger 12 Betriebe aus dem Gesamtbestand streichen.
Stark im Aufwind ist die Zahl der zulassungsfreien Handwerke. Wie bereits in den Vorjahren nahm hier der Bestand zu. Der Zuwachs liegt bei 112 Betrieben (+ 1,7 Prozent), insgesamt sind 6.616 Betriebe registriert. Zuwächse gab es bei den Fliesenlegern mit 30 und bei den Gebäudereinigern mit 13 Betrieben. Ungebrochen scheint der Gründungswille bei den Fotografen zu sein. 137 Neugründungen standen 64 Aufgaben gegenüber. „Meist im Nebenerwerb wird der Betrieb angemeldet, um das Hobby zum Beruf zu machen“, erklärt Thomas Hoefling die Situation. Mit Sorge betrachtet der Kammerchef den Rückgang der Qualifikation bei den handwerksähnlichen und zulassungsfreien Gewerben. „Da es keine vorgeschriebene Notwendigkeit für eine Qualifikation gibt, haben hier die meisten Gründer weder eine Meister- noch eine Gesellenprüfung.“
Die konjunkturell guten Zeiten und die weiterhin guten Aussichten sind jetzt die beste Startkulisse für eine Gründung im Handwerk. Die Experten der Handwerkskammer raten vor dem Schritt in die Selbstständigkeit, sich aber ausreichend Qualifikation anzueignen und sich beraten zu lassen. „Die Finanzierung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und ein Business-Plan sollten nicht dem Zufall überlassen werden“, empfiehlt Hoefling. Wer den Schritt wagt, könne sich von den Fachleuten der Kammer auch in den Starter Centern vor Ort in den Kreishandwerkerschaften betreuen lassen. Betriebsinhaber, die an eine Nachfolge denken, können die bewährte Nachfolgemoderation in Anspruch nehmen.
Betriebsbestand in den Landkreisen – Stand 31.12.2017 (in Klammer Veränderung zum Vorjahr)
Landkreis Böblingen - 3.628 Betriebe (- 1,4 %)
Landkreis Esslingen - 5.727 Betriebe (- 1,3 %)
Landkreis Göppingen - 3.116 Betriebe (- 1,3 %)
Landkreis Ludwigsburg - 5.649 Betriebe (- 0,2 %)
Rems-Murr-Kreis - 5.329 Betriebe (+ 0,2 %)
Stadtkreis Stuttgart - 5.574 Betriebe (- 0,2 %)
Gesamt 29.023 Betriebe (- 0,6 %)
Zur Info:
In Deutschland ist die Zugehörigkeit zum Handwerk nicht über die Betriebsgröße oder den Umsatz geregelt, sondern gesetzlich. Die Handwerksordnung legt fest, welche Berufe zum Handwerk zählen. Anlage A umfasst alle Gewerbe, für die eine Meisterprüfung die Voraussetzung zur Selbstständigkeit ist. Der Gesetzgeber fordert eine Meisterprüfung oder vergleichbare Qualifikationen für Berufe, die besonders gefahrgeneigt sind und/oder eine besondere Ausbildungsleistung erbringen. (z.B. Zimmerer, Dachdecker, Metallbauer, Klempner, Elektrotechniker, Bäcker, Friseure…)
Anlage B1 nennt alle weiteren Handwerke, in denen eine Meisterprüfung freiwillig abgelegt werden kann. (z.B. Estrichleger, Galvaniseure, Gold- und Silberschmiede, Holzbildhauer, Kürschner, Raumausstatter, Gebäudereiniger,…)
Das sogenannte „handwerksähnliche Gewerbe“ wird in Anlage B2 erfasst. (z.B. Bodenleger, Betonbohrer und –schneider, Rohr- und Kanalreiniger, Metallschleifer, Änderungsschneider, Schnellreiniger, Bestattungsgewerbe…)
Die Details zur Statistik der Betriebe 2017 finden Sie hier: https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/statistiken-zu-nachwuchs-betrieben-und-wirtschaft-67,222,758.html