Nun erließ das Pekinger Gereicht das Urteil, wonach eine Patentverletzung festgestellt und der Hersteller zur Unterlassung von Produktion und Vertrieb der Plagiate sowie zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt wurde. Eingereicht hatte die Klage die HARTING Electric GmbH & Co KG.
Das Urteil ist ein weiteres wichtiges positives Signal für die HARTING Technologiegruppe, da es eine Warnung an gegenwärtige und zukünftige Patentverletzer darstellt. HARTING ist weltweit aktiv und gerade im asiatischen Markt stark vertreten. Schon seit Anfang der 90er Jahre meldet die Technologiegruppe in China Patente an. Der Ausgang des aktuellen Verfahrens zeigt, dass geistiges Eigentum auch in China geschützt wird. Mit seinem Vorgehen demonstriert die HARTING Technologiegruppe deutlich, dass es seine Rechte am eigenen geistigen Eigentum international mit allen juristischen Mitteln durchsetzt und dies auch zukünftig tun wird.