Gemeinnützigkeit ist gleich Steuerfreiheit - so einfach ist es leider nicht. Erstens muss ein Verein regelmäßig beim Finanzamt seine Gemeinnützigkeit nachweisen. Zweitens wird die Behörde hellhörig, wenn sich der Verein wirtschaftlich betätigt, also nicht mehr nur seinen ursprünglichen Zweck verfolgt. Sind die Gewinne entsprechend hoch, muss der Verein sie versteuern. Was auch bedeutet, jedes Jahr die erforderlichen Steuererklärungen einzureichen - fristgerecht, versteht sich.
Um welche Steuererklärungen kann es dabei gehen? Welche Grenzen gelten? Was gibt es beim Jahresabschluss 2011 zu beachten? Antworten dazu gibt der Steuerberater Ulrich Goetze in einem eineinhalbstündigen Internet-Seminar, zu dem sich Interessierte ab sofort anmelden können. In dem Seminar mit dem Titel "Aktuelle Hinweise zum Jahresabschluss und den Steuererklärungen für 2011" erläutert Goetze Grundsätzliches zu Buchführung und Rechnungslegung sowie zur Umsatzsteuerpflicht im Verein. Er erklärt, wie man die Einnahmen und Ausgaben für den ideellen und den betriebswirtschaftlichen Zweckbetrieb trennt und die verschiedenen Spendenarten und Sponsoring-Einnahmen behandelt. Zur Sprache kommen außerdem die E-Bilanz und die Anlage EÜR.
Goetze hat sich als Autor und Dozent auf Gemeinnützigkeitsrecht und Steuerrecht für Vereine und Stiftungen spezialisiert. Seit über 20 Jahren engagiert er sich ehrenamtlich in diversen Vereinen und Verbänden und gehört seit 2006 dem Ausschuss Recht und Steuern des Deutschen Golfverbands an. Das Seminar "Aktuelle Hinweise zum Jahresabschluss und den Steuererklärungen für 2011" findet am 28. Februar 2012 um 18:30 Uhr statt. Während der Live-Präsentation können die Teilnehmer dem Referenten Fragen stellen. Die Veranstaltung dauert etwa 90 Minuten und ist kostenlos.
Anmeldungen unter: http://www.redmark.de/...