Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen zu planen, zu errichten oder zu überwachen erfordert Fachkenntnis. Befähigte Personen müssen ihre Kenntnisse durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen aktuell halten. Der Zeitraum zwischen zwei Schulungen sollte aber möglichst drei Jahre nicht überschreiten, damit Ihr Wissen bei Änderung der Normen, Regeln, Richtlinien und Verordnungen stets aktuell bleibt.
Sie lernen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Technischen Regeln kennen. Als Teilnehmer mit ausreichender Berufserfahrung machen sich mit dem neuesten Stand der Technik auf dem Gebiet des Explosionsschutzes vertraut. Nach erfolgreicher Prüfung am 3. Tag kann Ihr Arbeitgeber Sie zur Befähigten Person Ex-Schutz nach BetrSichV ernennen.
Das Haus der Technik stellt Ihnen in der dreitägigen Veranstaltung „BEFÄHIGTE PERSON EXPLOSIONSSCHUTZ: ELEKTRISCHE ANLAGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN (mit Prüfung zu "Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß Anhang 2, Abschnitt 3, Absatz 3.1 der aktuellen BetrSichV")“ physikalische und technische Grundlagen des Explosionsschutzes und Rechtsgrundlagen, Europäische Richtlinie ATEX 114 (ehemals ATEX 95, auch Richtlinie 2014/34/EU) und ATEX 153 (ehemals ATEX 137, auch Richtlinie 1999/92/EG) vor.
Ausführliche Informationen sowie das vollständige Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:
www.hdt.de/W-H010-11-960-9