Wie man als Unternehmen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten seiner Verantwortung im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten Genüge leistet, zeigt Deutschlands ältestes technisches Weiterbildungsinstitut im Rahmen zweier Seminare praxisnah auf. Konkret handelt es sich um das Basisseminar „Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien“ und das Aufbauseminar „Neue Arbeitsstättenrichtlinien – was sich ändert“.
Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist die verbindliche rechtliche Grundlage für die bauliche Ausgestaltung und den Betrieb beziehungsweise Unterhalt sämtlicher Arbeitsstätten in Deutschland. Enthalten sind darin Mindestvoraussetzungen, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu erfüllen sind. Nur wer die Arbeitsstättenverordnung verstanden hat, kann Arbeitsstätten rechtssicher betreiben und ausgestalten.
Mit dem Basisseminar „Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien“ erläutert das HDT Planern und Betreibern von Arbeitsstätten detailliert, welche bau- und betriebstechnischen Anforderungen im Einzelnen an Planung, Bau und Unterhaltung von Arbeitsstätten gestellt werden. Großes Augenmerk wird dabei auf die barrierefreie Ausführung gelegt.
Teilnehmerkreis des HDT-Hybridseminars sind alle mit der Errichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten Befassten. Dazu gehören ebenso Personen aus den Bereichen Architektur und Bauwesen sowie Sicherheitsfachkräfte. Nächster Termin: 20.-21. September 2023 in Essen oder online.
Neue Arbeitsstättenrichtlinien – was sich ändert
Aufbauend auf dem Basisseminar bringt das HDT Teilnehmende mit dem Aufbauseminar „Neue Arbeitsstättenrichtlinien – was sich ändert“ auf den allerneuesten Stand. Die Anforderungen wurden von 2021 bis 2022 weitreichend überarbeitet. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Betriebe die Belange von Menschen mit Behinderungen intensiv berücksichtigen müssen. Denn die Politik verfolgt hier das Ziel, allen Menschen eine weitestgehende aktive Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Da die geänderten Richtlinien einen Bestandsschutz vielfach bestenfalls begrenzt vorsehen, muss zeitnah gehandelt werden. Neben baulichen (Um-)Gestaltungen sind hiervon der Betrieb respektive die Nutzung und Unterhaltung der Arbeitsstätten betroffen.
Auch das Aufbauseminar des HDT richtet sich an alle Personen, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten befasst sind. Nächster Termin des Hybrid-Seminars ist der 21. August 2023. Die Teilnahme ist ebenfalls sowohl vor Ort in Essen oder online über den digitalen Campus des HDT möglich.
Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien:
https://www.hdt.de/grundlagen-der-arbeitsstaettenverordnung-und-arbeitsstaettenrichtlinien-1119
Neue Arbeitsstättenrichtlinien – was sich ändert:
https://www.hdt.de/neue-arbeitsstaettenrichtlinien-was-sich-aendert-1122
HDT-Gesamtprogramm Arbeitsschutz:
https://www.hdt.de/seminare-workshops/arbeitsschutz/