Dazu fordert der Gesetzgeber in § 9 der 5. BImSchV, dass die Beauftragten regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, wofür der Anlagenbetreiber Sorge zu tragen hat. Wenn Mehrfachbeauftragte dieser Fortbildungsverpflichtung mit der Teilnahme an Einzelmaßnahmen nachkommen, ist schnell eine ganze Woche verbracht - ohne Reisetage.
Daher bietet das Haus der Technik am 08. bis 10. Juli 2009 in Lindau/Bodensee jetzt schon zum dritten Mal einen kombinierten Intensiv-Fortbildungslehrgang an, der durch die Auswahl der Referenten ein "Update" auf hohem Niveau gewährleistet. Immissionschutz- und Störfallbeauftragte, Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte können sich hier fortbilden. Einzelbuchungen sind ebenfalls möglich.
Detaillierte Informationen sind erhältlich unter www.hdt-essen.de, Stichwort "Kombi Fortbildung".
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