Konformitätsbewertung des Herstellers
"Jede Waage muss vor der ersten Inbetriebnahme in der EU oder den EFTA-Staaten durch die Eichbehörde, eine staatlich anerkannte Prüfstelle oder einen zertifizierten Hersteller geprüft werden. Mit der Eichung wird die Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt", erklärt Klemens Waldikowski, Beauftragter für die Konformitätsbewertung bei HAVER & BOECKER. Während früher nach dem Aufbau einer Anlage beim Kunden zuerst ein externer Prüfer angefordert werden musste, können die HAVER & BOECKER Servicetechniker die sogenannte "Konformitätsbewertung" nun selbst vornehmen. "Das spart allen Beteiligten Zeit und final Kosten", erläutert Waldikowski. "Es gibt nicht in jeder Region Beamte, die eine Eichung durchführen. So konnten früher zwischen Aufbau und Eichung mehrere Tage oder Wochen vergehen. Zeit, die für den Kunden sehr wertvoll ist." Die Ersteichung durch das HAVER Serviceteam verläuft schnell und unbürokratisch. Der Kunde spart zudem die Eichgebühren und behördliche Abnahmen. "Erst bei der Nacheichung wird die Behörde eingeschaltet, denn diese unterliegen weiterhin der öffentlichen Hand."
Eichungen auch für Umbauten und Modernisierungen
Dabei gilt die Ersteichung nicht nur für neue Anlagen. Auch die Wägetechnik alter Anlagen kann unter bestimmten Umständen durch HAVER & BOECKER erstgeeicht werden. "Die Eichung einer Waage ist nur in der EU und den EFTA-Staaten Pflicht. Eine Gebrauchtmaschine, die in die EU zurückgeführt wird und noch nie geeicht wurde, fällt somit in die Kategorie der Ersteichung. Ebenso betrifft dies Umbauten an bestehenden Anlagen, sofern die Waage auf die aktuelle Version umgerüstet wird", informiert Waldikowski. Für HAVER & BOECKER-Kunden bedeutet dies, neben der hochwertigen, langlebigen Qualität der selbsttätigen Waagen eine garantierte Gewichtsgenauigkeit sowie Zeit- und Kostenersparnis bei der Inbetriebnahme der neuen oder modernisierten Anlage.