Währenddessen verzweifeln vor allem kleine Unternehmen an dem komplizierten Regelwerk des Elektrogerätegesetzes. Wer sich nicht bis zum 23. November registriert, riskiert ein Verkaufsverbot in Deutschland. Doch viele Unternehmen werden diesen Termin nicht einhalten können, so das Computermagazin c't [2] in der aktuellen Ausgabe 24/05.
Ein kleines mittelständisches Elektronik-Unternehmen irgendwo in Deutschland Ende 2006: Nach einer Aufforderung durch die Behörden gilt es, einen Container mit Elektroschrott zu entsorgen. Die Menge richtet sich nach der Anzahl von Geräten, die das Unternehmen seit März in den Handel gebracht hat. Doch was einfach klingt, folgt einem komplizierten Regelwerk.
Möglichst schnell sollten sich die Firmen jetzt bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren.
Etliche Kleinunternehmer sehen sich aber nicht in der Lage, den geforderten Aufwand an Geld und Zeit aufzubringen und scheuen angesichts ihrer geringen Umsätze auch den Gang zum professionellen Berater. Individuelle Hilfe von der EAR können sie erst nach Einreichung der Unterlagen für die Registrierung erwarten. Bis dahin verweist die Stiftung auf ihre Internetseite www.stiftung-ear.de, und den Unternehmen bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als sich durch den Paragraphendschungel zu wühlen. "Viele Unternehmen ignorieren diese Pflicht aber bisher", erläutert c't-Redakteurin Angela Meyer. "Einige vermutlich aus Unkenntnis, etliche aber auch, weil sie die Neuregelungen in ihrem Fall für unangemessen halten oder schlicht vor dem Papierkrieg kapitulieren."
Wer sich allerdings ab dem 23. November unregistriert auf dem deutschen Elektronikmarkt bewegt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro und einem Verkaufsverbot in Deutschland rechnen. In der Zeit bis zum 24. März 2006 haben die registrierten Unternehmen Zeit, ihre Geräte zu kennzeichnen, und von da an melden sie ihre in Verkehr gebrachten Produktmengen an die EAR.
Grundlage für das Gesetz ist eine EU-Richtlinie. Doch die wird in den einzelnen Ländern unterschiedlich umgesetzt, so dass sich international tätige Unternehmen EU-weit informieren müssen.
Während Deutschland über eine Registrierungsstelle verfügt, ist Spanien mit 17 Registrierungsstellen einsamer Spitzenreiter. (anm)
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Das Titelbild der aktuellen c't-Ausgabe 24/2005 steht zum Download [3] bereit.
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