Eine der beliebtesten Maschen in der Technikwerbung ist es, bestimmte Angaben einfach nicht zu erwähnen. Fehlen bei Geräten so grundlegende Angaben wie Displayauflösung oder Speicherkapazität, dann sind diese Werte in der Regel schlecht. Das gilt vor allem, wenn der Händler die Informationen bei anderen Produkten angibt. Besonders ärgerlich ist die häufig verwendete Angabe „bis zu“. „Liest man diese Floskel, sollten sofort die Alarmglocken schrillen. Hier scheut sich der Anbieter vor klaren Aussagen“, weiß c’t-Redakteur Jan-Keno Janssen. Wirbt etwa ein Internet-Provider mit „bis zu 100 MBit/s“, kann der Kunde rechtlich auch dann nichts ausrichten, wenn lediglich 20 MBit/s aus der Leitung tröpfeln.
Produktdatenblätter der Hersteller helfen unseriöse Werbeversprechen zu entlarven. Sie listen alle Spezifikationen auf –auch die Auflösung des Handys, die im Prospekt unter den Tisch gefallen ist. Preissuchmaschinen wie Idealo oder Geizhals liefern ebenfalls detaillierte Produktauskünfte. Zudem findet man in Kundenbewertungen oft wichtige Hinweise.
Außer der eher moralisch verwerflichen Werbepraxis gibt es sogar regelrechten Betrug. „Zum Beispiel haben wir zwölf Samsung-Akkus bei Amazon bestellen wollen für Samsung-Smartphones. Und alle zwölf haben sich als Fälschungen entpuppt“, warnt Janssen. Genauso häufig kommen Fälschungen bei Speicherkarten, Netzteilen, Ersatz-Displays, In-Ear-Kopfhörern und Beamer-Lampen vor.
Wer trotzdem auf ein falsches Online-Schnäppchen hereingefallen ist, kann vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und erhält Ersatz oder sein Geld zurück. Das Porto dafür muss der Kunde allerdings oft selbst bezahlen – und er muss eindeutig kennzeichnen, dass er sich auf das Widerrufsrecht beruft.
Hinweis für Hörfunk-Redaktionen: Radio-O-Töne von c’t-Redakteur Jan-Keno Janssen stehen ab sofort für registrierte Hörfunkredakteure als MP3 unter www.radio.ct.de zum Download bereit.