Die Registrierung der neuen Top Level Domains (TLD) geht in eine neue, entscheidende Runde: Am 26. März nimmt das Trademark Clearinghouse (TMCH) seine Arbeit auf. Von da an können Markeninhaber bei der von der zentralen TLD-Vergabestelle ICANN geschaffenen Einrichtung verbriefte Markenrechte hinterlegen. Der kostenpflichtige Dienst sichert den Markeninhabern Vorregistrierungsrechte. Diese berechtigen sie zur Registrierung der neuen generischen Top Level Domains während einer Vorrechtsphase („Sunrise Period“), bevor die Registrierung für jedermann geöffnet wird. Darüber hinaus werden die Rechtinhaber informiert, wenn jemand versucht einen Domainnamen zu registrieren, der genauso lautet wie eine von ihm geschützte Marke.
Hintergrund ist das von der zentralen TLD-Vergabestelle ICANN ins Leben gerufene Programm der neuen generischen Top Level Domains. Dies dürfte dazu führen, dass es über kurz oder lang mehrere hundert generische Domainendungen gibt, statt wie bislang 22. Demnach gesellen sich zu den alt bekannten Endungen wie etwa .de, .com oder .info künftig neue Adressen, die etwa mit .shop, .web oder eben mit einem Markennamen enden. Bis Ende vergangenen Jahres wurden bei der Netzverwaltungsorganisation 1.917 Vorschläge für neue gTLDs eingereicht.
Viele Markeninhaber blicken dieser Entwicklung mit gemischten Gefühlen entgegen. Denn die neue Domain-Vielfalt eröffnet nicht nur neue Chancen bei der Positionierung von Marken im Web. Sie sorgt zugleich auch für gewaltige Herausforderungen beim Domainmanagement und Online-Markenschutz, wie INDECA-Geschäftsführer Marcel Appolt weiß: „Die neuen gTLDs bieten zwar die Möglichkeit, das eigene Unternehmen und die eigenen Marken noch besser als bisher im Web zu positionieren. Gleichzeitig wachsen aber auch die Risiken und Bedrohungen, denen Marken und folglich auch die Inhaber von Markenrechten ausgesetzt sind. Denn mit jeder zusätzlichen Top Level Domain nehmen auch die Missbrauchsmöglichkeiten zu.“
Das erhöhe die Komplexität bei der Domain-Verwaltung und der Bekämpfung von Marken-Piraterie im Netz. Appolt weiter: „Für Unternehmen, die mehrere Marken angemeldet haben, war es heute schon eine große Herausforderung, den Risiken zu begegnen. Das neue gTLD-Programm aber wird eine Komplexität nach sich ziehen, die nach einer professionellen Lösung ruft. Dafür bieten wir zusammen mit unserem Partner die passende Antwort.“
Jens Wagner, Geschäftsführer der HEXONET GmbH, ergänzt: „Die Interessensbekundung für die neuen Top Level Domains birgt zahlreiche Tücken. Wer die Unterlagen falsch ausfüllt, läuft Gefahr, dass die Anträge aus Formgründen abgelehnt werden. In früheren Fällen lag die Fehlerquote bei Anmeldungen bei 40 bis 50%.“ Fallstricke lauerten aber auch beim Regelwerk, so Wagner. „Die Regeln des Trademark Clearinghouse sind recht komplex. So sind über die reinen Markennachweise noch weitere Unterlagen erforderlich um an einer SUNRISE Periode teilnehmen zu können. Desweiteren können andere Kennzeichnungsrechte als registrierte Marken unter Umständen zugelassen werden. Unsere Experten sind mit allen Details des Regelwerks vertraut.“
Zugleich warnt Wagner vor überstürzten Entscheidungen: „Einige Dienstleister bieten schon jetzt Registrierungen und Vorregistrierungen von Domains an, was zum aktuellen Zeitpunkt noch gar nicht möglich ist. Häufig steht erst im Kleingedruckten, dass eine vermeintliche Vorregistrierung in Wahrheit nur eine unverbindliche Interessensbekundung ist.“ Hier sei Vorsicht angebracht, das gelte auch für Angaben zu den Gebühren, die noch gar nicht festgelegt seien. Wagner weiter: „Bei uns können Unternehmen ab sofort ohne Kosten ihr Interesse zu ausgewählten Domains bekunden. Wir informieren unsere Kunden unverzüglich, wann und unter welchen Umständen sie die gewünschten Domains auch tatsächlich erhalten können. Auf Wunsch wickeln wir den gesamten Registrierungsprozess ab.“
Weitere Informationen zu dem Angebot von HEXONET und INDECA im Web unter http://ngtld.domain-experts.com/...