Die Version 3.3.0 umfasst die Funktionsbereiche Business Impact Analyse (BIA), Soll-Ist-Vergleich, Besondere Aufbauorganisation (BAO), BCM-Dokumentenmanagement, Risikoanalyse und Berichte für Aufsichtsbehörden. Die detaillierten Handlungsanweisungen für den Aufbau eines rechtssicheren und ISO 22301-kompatiblen Business Continuity Management-Systems werden eins zu eins in der Software abgebildet. Organisationen können so mit wenig Spezialwissen und personellem Aufwand zu einer angemessenen Geschäftsfortführungsplanung gelangen. Die Business Impact Analyse (BIA) kann sowohl detailliert nach einzelnen Schadensszenarien als auch übergreifend für alle durchgeführt werden. Im Soll-Ist-Vergleich gewinnen die Anwender einen schnellen Überblick über gefährdete Ressourcen, bei denen die maximal tolerierbare Ausfallzeit (RTA) überschritten ist oder der benötigte Wiederherstellungspunkt (RPO) nicht sichergestellt wird. Die Risikoanalyse basiert auf dem im Grundschutz etablierten BSI-Standard 200-3. Daraus entstehen Synergieeffekte für Anwender des Moduls HiScout Grundschutz, weil Schutzbedarfe, Gefährdungen und Maßnahmen direkt aus dem Grundschutz übernommen werden können. Berichte für Aufsichtsbehörden lassen sich ohne zusätzlichen Aufwand tagesaktuell per Knopfdruck erstellen.
Bereits bei der Entwicklung wurde besonderes Augenmerk auf die Berücksichtigung von Nutzerbedürfnissen gelegt: Silke Pfleiderer, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, meint: „In den regelmäßig stattfindenden BCM-Stakeholderkreisen von HiScout werden die Bedürfnisse von uns Nutzern direkt abgefragt und im Tool realisiert.“ Daniel Linder, Produktmanagement BCM bei HiScout, freut sich, dass HiScout seine Kunden so zeitnah bei der Einführung des neuen BSI-Standards unterstützen kann: „Es ist uns gelungen, noch vor der Veröffentlichung des finalen Community Drafts eine dem erwarteten Standard eng folgende Lösung bereitzustellen. Aufgrund der flexiblen HiScout-Technologie sind wir dazu in der Lage, auch grundlegende Änderungen jederzeit kurzfristig umzusetzen.“