Bei der Anhörung, zu der insgesamt neun Verbände und Kanzleien eingeladen waren, ging es neben dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts auch um einen Bundestagsantrag zur Einschränkung der Verlustverrechnung. "Die Möglichkeit, Verluste zwischen verschiedenen Geschäftsjahren besser zu verrechnen, indem die Nutzung des Verlustrücktrages von 511.500 Euro auf 1,0 Mio. Euro erhöht wird, ist sehr zu begrüßen", betonte Dr. Claus Niemann bei dem Fachgespräch.
Denn bei den überwiegend mittelständischen Mandanten des HLB-Netzwerkes sei aufgrund schneller werdender Wirtschaftszyklen und eines intensiveren Wettbewerbs eine deutlich höhere Schwankung in den Unternehmensergebnissen festzustellen. "Um interperiodisch zu einer besseren Ergebnisglättung zu kommen und damit die Unternehmenssubstanz und auch die Arbeitsplätze besser zu schützen bzw. zu stärken, ist eine Erhöhung des Verlustrücktrags sinnvoll", so Dr. Niemann weiter. Die in dem Antrag an den Deutschen Bundestag geäußerte Aussage, dass im internationalen Vergleich ein Verlustvortrag in zeitlich unbegrenzter Form unüblich sei, könne das in über 100 Ländern vertretene HLB Netzwerk dagegen nicht nachvollziehen.
Zur Vereinfachung des Reisekostenrechts unterstützte der Experte in dem öffentlichen Gespräch den Vorschlag, zwei statt bisher drei Verpflegungspauschalen einzuführen und den Arbeitgeber die Hauptarbeitsstätte festlegen zu lassen.
Auch die Vereinfachung der Regelungen zur "steuerlichen Organschaft" und deren Anpassung an die Rechtsprechung wurde von Dr. Claus Niemann als "Zwischenschritt" begrüßt, da sie zur Erhöhung der Rechtssicherheit beiträgt. Insbesondere die geplante Einführung einer nachträglichen Korrekturmöglichkeit für später gefundene Fehler, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht zu erkennen waren, gehe dabei in die richtige Richtung. Um das angestrebte Ziel zu erreichen, sind nach Meinung von HLB Deutschland jedoch noch einige Anpassungen im Gesetzentwurf erforderlich, die in einer schriftlichen Stellungnahme (PDF-Download) konkret aufgezeigt werden und von denen mehrere Eingang in das weitere Gesetzgebungsverfahren gefunden haben.