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Einstimmiger Beschluss des Akademischen Senats: Hochschule Bremen mit eigener Zivilklausel

(PresseBox) (Bremen, )
Auch die Hochschule Bremen verpflichtet sich mit einer eigenen "Zivilklausel", sich nicht "an Projekten mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung" zu beteiligen und "derartige Forschungsthemen und -mittel abzulehnen." Dies ist der Kern des Beschlusses des Akademischen Senats (AS) der Hochschule Bremen, der am 12. Juni 2012 einstimmig mit einer Enthaltung gefasst wurde. Vorausgegangen waren mehrmonatige Beratungen in Arbeitsgruppen- und AS-Sitzungen. Die Rektorin der Hochschule Bremen, Prof. Dr. Karin Luckey, äußerte sich sehr zufrieden: "Das Ergebnis zeigt, dass sich die intensiven Diskussionen und das Ringen um eine wirksame und handhabbare Zivilklausel der Hochschule Bremen gelohnt haben. Wir werden durch interne Regelungen und Verfahrensabläufe sicherstellen, dass die Zielsetzung der Zivilklausel allen Hochschulangehörigen bekannt ist und Beachtung finden kann. Rückblickend stellen wir fest, dass sich das Prinzip der Akademischen Selbstverwaltung bewährt hat und eine übergeordnete rechtliche Regelung nicht erforderlich ist."

Der vollständige Wortlaut der Zivilklausel der Hochschule Bremen:

"Studium, Lehre und Forschung an der Hochschule Bremen dienen ausschließlich friedlichen Zwecken. Der Akademische Senat lehnt die Beteiligung von Wissenschaft und Forschung an Projekten mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung ab und fordert die Mitglieder der Hochschule auf, derartige Forschungsthemen und -mittel abzulehnen. Werden Forschungsvorhaben bekannt, deren Ergebnisse das friedliche Zusammenleben der Menschen bedrohen können, werden diese im Akademischen Senat hochschulöffentlich diskutiert."

Ergänzend zur Zivilklausel fasste der Akademische Senat zur Frage der ethischen Anforderungen an das Handeln der Forscherinnen und Forscher am 12. Juni 2012 folgenden Beschluss:

"Der Akademische Senat fordert das Rektorat auf, im Rahmen der Gestaltung der Verfahrensabläufe zur Beantragung von Forschungsmitteln sowie zur Durchführung von Auftragsforschungsprojekten (Drittmittelrichtlinie) sicherzustellen, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule die Zivilklausel, die Anforderungen des Leitbildes der Hochschule sowie das Mitbedenkensgebot des § 7 Absatz 1 BremHG (Anmerkung: Bremisches Hochschulgesetz) beachten und ihre Forschungsvorhaben an den sich daraus ergebenden Maßstäben messen.

Das Leitbild der Hochschule Bremen bestimmt in diesem Zusammenhang:
,Alle Hochschulmitglieder sind in ihrer Tätigkeit an grundlegende moralische Normen gebunden. Nicht alles, was getan werden kann, darf auch getan werden. Zur Wissenschaft gehört die Reflexion auf die angewendeten Methoden und auf die möglichen Folgen für Mensch, Gesellschaft und Umwelt sowie das verantwortliche Einstehen für die Resultate.

Wissenschaft findet stets in einer konkreten Gesellschaft statt. Die Hochschule Bremen stellt sich verantwortungsvoll den damit verbundenen Herausforderungen.

Sie verpflichtet sich den Zielen
<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->einer humanen, freiheitlichen, gerechten und demokratischen Gesellschaft,
<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->einer auf die Erleichterung der Arbeit, Bereicherung des Lebens und Schonung der natürlichen Ressourcen der Umwelt ausgerichteten Wissenschaft und Technik,
<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->eines aufgeklärten, unterschiedliche Interessen, Meinungen, Lebensstile und Kulturen achtenden und toleranten gesellschaftlichen Klimas,
<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter,
<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->der Berücksichtigung der besonderen Belange und Bedürfnisse von behinderten und chronisch kranken Menschen,
<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->der Beseitigung und Verhinderung jeglicher Diskriminierung,
<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->der internationalen Verständigung.'"
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