Bund und Länder haben sich grundsätzlich über die weiteren Eckpunkte der Finanzierung des Bafög verständigt. Danach übernimmt der Bund zukünftig die volle Finanzierung des BAFöG und entlastet damit dauerhaft die Länderhaushalte. Ausgangspunkt dieser Einigung war der Wille aller, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gerade auch im Bereich Hochschule dauerhaft zu stärken. Mit dieser Zielsetzung und der in Aussicht stehenden Entlastung der Länderhaushalte ist die einmalige Möglichkeit gegeben, die im Bereich der Hochschulbildung in die Landeshaushalten frei werdenden Mittel in Höhe von ca. 3,5 bis 4 Mrd. Euro jährlich auch den Hochschulen der Länder in ihren Grundhaushalten zur Verfügung zu stellen.
Die Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Absicherung der Studierendenaufwüchse geleistet. Die Bund-Ländereinigung muss die hier entstandenen strukturellen Defizite gerade an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften ausgleichen und strukturelle Verbesserungen ermöglichen. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften tragen besonders zur Sicherung der Bildungsgerechtigkeit in der Hochschulbildung nachhaltig bei. Die positiven volkswirtschaftlichen Effekte der Hochschulen für angewandten Wissenschaften und der anhaltende Bedarf an akademisch ausgebildeten Fach- und Führungskräften erfordern ein leistungsfähiges und qualitätsorientierten Bildungssystem. Dazu müssen die frei werdenden Mittel beitragen.