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Praxistag Betreuungsrecht am 10. Dezember: "Selbstbestimmung und Partizipation des Betreuten im Betreuungsprozess"

(PresseBox) (Bremen, )
Der Studiengang Soziale Arbeit lädt am 10. Dezember 2010 von 10 bis 13 Uhr in die Hochschule Bremen, Neustadtswall 30, AB-Gebäude (Hochhaus) Raum AB 620, zum Praxistag Betreuungsrecht. Zunächst gibt es eine öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema: "Selbstbestimmung und Partizipation des Betreuten im Betreuungsprozess", anschließend wird das Projekt "Ehrensache rechtliche Betreuung" vorgestellt.

Wie kann es trotzdem gelingen, dass betreute Menschen die größtmögliche Selbstbestimmung über ihr Leben behalten und wie können sie adäquat in den Betreuungsprozess miteinbezogen werden? Zu diesem Thema nehmen vier Betreuungsrechtsexpertinnen und -experten in einer Podiumsdiskussion Stellung: Marion Bosse (Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde der Stadt Bremen), Axel Döscher (Richter für Betreuungsangelegenheiten am Amtsgericht Langen), Klaus Hanke (Rechtsanwalt und Berufsbetreuer) sowie Kerstin Kern (Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde der Stadt Bremen und des Projekts "Ehrensache rechtliche Betreuung"). Stefanie Hüner (Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Studiengang Soziale Arbeit an der Hochschule Bremen und ehemalige Vereinsbetreuerin und derzeitige ehrenamtliche Betreuerin) moderiert die Runde.

Im Anschluss wird Kirstin Kern als Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde Bremen das Projekt "Ehrensache Rechtliche Betreuung" vorstellen. Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und der Senator für Justiz und Verfassung der Stadt Bremen möchten in einem gemeinsamen Projekt engagierte Bürgerinnen und Bürger ansprechen, die Interesse an der Übernahme einer rechtlichen Betreuung im Ehrenamt haben. Gesucht werden engagierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, die gesetzliche Vertretung für einen erwachsenen Menschen zu übernehmen. Das Ehrenamtliche Engagement im Bereich der rechtlichen Betreuung erfordert ein gutes Maß an gesundem Menschenverstand, sozialer Kompetenz und die Bereitschaft, sich in verfahrensrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen weiter zu bilden, bzw. beraten zu lassen. Im Anschluss an die Projektvorstellung steht Frau Kern für Fragen und nähere Informationen zur Verfügung. Eingeladen sind alle Interessierten aus Hochschule und Praxis. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Der § 1901 BGB, der Rechte und Pflichten der Betreuerin und des Betreuers beschreibt, legt eine eindeutige Bindung an die Wünsche des betreuten Menschen fest, sofern sie dessen Wohl dem nicht entgegenstehen. Eine rechtliche Betreuerin bzw. ein rechtlicher Betreuer hat Einblick in höchst private und sensible Bereiche aus dem Leben der Betreuten und muss oftmals weitreichende Entscheidungen wie zum Beispiel den Umzug in eine stationäre Einrichtung treffen. Im Idealfall werden diese Entscheidungen gemeinsam mit dem betreuten Menschen getroffen. Im Betreuungsalltag kommt es aber immer wieder zu Situationen, in denen gegen den Willen des betreuten Menschen entschieden werden muss. Neben Entscheidungen mit freiheitsentziehendem Charakter, der Vermögenssorge oder der Gesundheit wird in vielen Fällen die Betreuung gegen den Willen der betreuten Person eingerichtet.
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