„Es gibt für mich keinen Grund 150 Jahre Bevormundung und Kriminalisierung von Frauen zu feiern. Die Debatte um die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruches zieht sich durch die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und wir müssen diese Debatte weiter führen. Es muss das Recht der Frau sein, selbst zu entscheiden, ob sie schwanger sein will, obwohl oder weil die Verhütung versagt hat – oder nicht möglich war. Oder ob sie das nicht will. Beratung kann in dieser schwierigen, unklaren Situation helfen. Wir haben in Niedersachsen eine gute und vielfältige Beratungslandschaft. All diesen Trägern der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung danke ich für die wertvolle Arbeit, die sie täglich leisten“, so Daniela Behrens, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, in ihrem Grußwort.
Das Programm für den Fachtag sieht viel Abwechslung vor: Ein Blick auf die Geschichte und die Gegenwart des § 218, auf menschenrechtliche Perspektiven, auf die aktuelle Rechtslage und auf die Versorgungslage in Deutschland und Niedersachsen. Neben den fachlichen Einblicken bietet der Fachtag vor allem den Raum für einen intensiven Dialog.
Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Martin Grotjahn, der für das Ressort Forschung, Entwicklung und Transfer, Weiterbildung verantwortlich ist, beleuchtet in seinem Grußwort die Rolle der Hochschule Hannover: „Der Fachtag nimmt den Reformbedarf im Bereich §218 und § 219 StGB nicht abgehoben theoretisch, sondern aus Sicht der Betroffenen in den Fokus. Dadurch nimmt die Hochschule Hannover ihre Rolle der Beraterin und Mitgestalterin aktiv wahr und wird ihrem Anspruch als gesellschaftliche Zukunftswerkstatt gerecht. Die überregionale Resonanz und der deutschlandweite Teilnehmendenkreis zeigt die Bedeutung des Themas und die Qualität der Arbeit an der Hochschule Hannover.“
Die Organisatorin des Fachtags Prof. Dr. Maria Wersig sieht vor allem die Wichtigkeit der Themen und der Bedeutung der Veranstaltung: „Aus Perspektive der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession stellen sich viele aktuelle Fragen: Sowohl die grundlegende strafrechtliche Sanktionierung des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft als auch die Pflichtberatung nach § 219 StGB sind eine besondere Herausforderung für Fachkräfte wie betroffene Frauen. Gleichzeitig stehen die Fachkräfte und auch die betroffenen Schwangeren durch Aktivitäten von Abtreibungsgegnern zunehmend unter Druck. Zunehmend stellt sich zudem die Frage, ob in allen Bundesländern auch in ländlichen Räumen der Anspruch auf den wohnortnahen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch tatsächlich umgesetzt wird.“