Eine Einkaufskooperation kann Kosten senken, die Logistik vereinfachen und die Verhandlungsposition gegenüber Lieferanten und Dienstleistern verbessern. Einigen sich mindestens zwei Unternehmen darauf, ihre Nachfrage zu bündeln, müssen sie jedoch verschiedene Voraussetzungen, Hürden und rechtliche Rahmenbedingungen genau berücksichtigen. Besonders den juristischen Aspekten sollte Beachtung geschenkt werden. Denn das Kartellrecht besagt grundsätzlich, dass Wettbewerber nicht zusammenarbeiten dürfen. Eine Ausnahme lautet: Wettbewerblich vorteilhafte Kooperationen mehrerer Akteure sind gestattet. Das ist der Fall, wenn entstehende Vorteile sich auch auf die gemeinsamen Endkunden auswirken – eine Vorgabe, der eine Einkaufskooperation meist entspricht.
Kartellrechtliche Bedenken von vornherein ausschließen
Unternehmen, die eine Einkaufskooperation anstreben, können grundsätzlich zwei Prinzipen verfolgen: Gemeinsam gegenüber größeren Wettbewerbern zu agieren oder eine Zusammenarbeit streng auf Bereiche zu beschränken, in denen diese erforderlich ist. In beiden Fällen ist juristische Unterstützung sinnvoll. Denn schon beim Erstellen des Kooperationsvertrags sollten die Akteure einige Grundsätze beachten, die dem eigenen Unternehmen und dem Kooperationspartner die Arbeit erleichtern, aber auch kartellrechtliche Bedenken von Anfang an ausräumen können.
Genaue Projektion der Potenziale
Sobald das gemeinsame Ziel gesetzt ist, müssen die Parteien als erstes mit der Erstellung und Durchführung von NDAs, Trainings, Clean Teams und der genauen Prüfung der rechtlichen Machbarkeit beginnen. Die Wirtschaftlichkeit der angestrebten Kooperation wird mittels des Black-Box-Verfahrens untersucht. Dabei agiert ein Beratungsunternehmen als neutrale Stelle, um alle Einkaufsvorteile zu berechnen und den Partnern ihre Potenziale zu berichten – ohne dass diese die Zahlen des jeweils anderen Partners kennen und ohne die Gefahr eines Kartellrechtsverstoßes.
„Damit eine Einkaufskooperation lange erfolgreich bleibt, ist jedoch nicht nur Expertise und Beratung nötig, sondern auch Vertrauen in den Kooperationspartner und in die Vorteile, die sich aus dem gemeinsamen Agieren für die eigene Organisation ergeben“, betont Daniel Belka, Managing Partner bei HÖVELER HOLZMANN. „Werden alle Potenziale ausgeschöpft, kann der gemeinsame Einkauf zu einem anhaltenden Erfolgserlebnis werden.“
Über MARCK:
MARCK ist eine auf Kartellrecht, Compliance und Investigations spezialisierte Boutiquekanzlei aus Düsseldorf. Die Partner von MARCK kombinieren die Expertise aus Großkanzleien mit langjähriger Erfahrung als Führungskräfte internationaler Konzerne. MARCK berät Unternehmen und Unternehmer zu allen Fragen des Kartellrechts, insbesondere im Einkaufs- und Vertriebskartellrecht, im Transaktionskartellrecht und in der Fusions- und Investitionskontrolle, im Rahmen von Kartellverfahren und Compliance-Audits. Ein besonderer Fokus liegt im Bereich des Handelskartellrechts und der kartellrechtsnahen Handels- und Supply-Chain-Regulierung.
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