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Verträglichkeit von E10-Kraftstoff bei Honda PKW

Neuer Kraftstoff mit höherem Bio-Ethanol-Anteil (E10)

(PresseBox) (Offenbach, )
Ab Anfang 2011 werden so genannte E10-Kraftstoffe neu über das Tankstellennetz vertrieben. Alle aktuellen Honda Fahrzeuge können mit einer Bioethanol-Beimischung von maximal 10% (E10) betankt werden.

Für ältere Fahrzeuge gilt, dass alle Honda Automobile ab Baujahr 1996 sowie alle Honda Automobile mit Kraftstoffeinspritzung für die Verwendung von E10-Kraftstoff geeignet sind.

In Deutschland können Tankstellen zum Jahreswechsel zusätzlich zum bisherigen Benzin den neuen Ottokraftstoff E10 anbieten.Während E für Ethanol steht, bezeichnet die Zahl "10" den maximal möglichen Grad der Beimischung in Prozent.

Die Umstellung auf E10 betrifft die Kraftstoffsorten "Normal" und "Super" (91 und 95 ROZ). Bislang betrug der Ethanolanteil hier bereits 5 %. Künftig wird die Zwangsbeimischung auf bis zu 10 % verdoppelt. Die Kraftstoffsorte "Super Plus" wird weiterhin maximal 5 Prozent Bio-Ethanol enthalten. Bei dem verwendeten Ethanol handelt es sich um Biokraftstoff, der aus Pflanzen gewonnen wird, die umweltverträglich angebaut werden.

Fahrer von Honda PKW dürfen weiter beruhigt an die Zapfsäule fahren. Alle aktuellen Automobile können mit diesen neuen, so genannten E10-Kraftstoffen betankt und betrieben werden. Außerdem vertragen auch alle Honda Automobile ab Baujahr 1996 sowie alle Honda Automobile mit Kraftstoffeinspritzung den neuen E10 Kraftstoff.

Bei Vergaserfahrzeugen wird empfohlen auf die bisher angebotenen Benzinsorten zurückzugreifen, da E10 zu einer beschleunigten Alterung der Dichtungen führen kann.

Honda bietet auf seiner Internetseite www.honda.de unter der Rubrik "Service/Häufige Fragen" Informationen zum Thema Kraftstoffe an. Eine Auflistung aller Honda Automobile ohne E10-Verträglichkeit steht hier zum Download bereit.

Bietet eine Tankstelle E10 Kraftstoffe an, muss gleichzeitig auch herkömmlicher E5 Kraftstoff als Super oder Super Plus zur Bestandssicherung erhältlich sein.

In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter durch die Rechtsverordnung verpflichtet, weiterhin E-Kraftstoff anzubieten und zwar zeitlich unbefristet.

E10-Kraftstoff wird EU-weit eingeführt. Die in Deutschland angebotenen E10- Kraftstoffe enthalten keine metallhaltigen Zusätze. In anderen europäischen Ländern können bezüglich E10 unterschiedliche nationale Kraftstoffnormen gelten. Solange die EU-Norm nicht flächendeckend umgesetzt ist, sind E10- Kraftstoffe vor dem Betanken auf metallhaltige Zusätze zu prüfen. Bei diesbezüglicher Unsicherheit ist im Ausland von der Verwendung von E10 deshalb abzuraten und herkömmliches Superplus vorzuziehen.

Zu beachten ist weiterhin, dass Kraftstoffe mit bis zu 10 % Bio-Ethanolanteil lackierte Flächen möglicherweise verstärkt angreifen bzw. beschädigen können.

Besondere Vorsicht beim Betanken ist deshalb geboten. Es wird geraten, verspritzte oder überschüssige Mengen sorgfältig zu entfernen.

Weiterführende Informationen zum Thema E10 und Links zu Verbänden und Organisationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter www.bmu.de.
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