Grundförderung und Boni
Die Basisförderung für den Heizungstausch beträgt einheitlich 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können verschiedene Boni die Gesamtförderung auf bis zu 70 Prozent erhöhen:
Klimageschwindigkeitsbonus: +20 Prozent Förderung, wenn die Heizung bis Ende 2028 erneuert wird.
Einkommensbonus: +30 Prozent für Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis maximal 40.000 Euro.
Effizienzbonus: +5 Prozent für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel oder bestimmte Wärmequellen nutzen.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden unter anderem:
- Solarthermische Anlagen
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen
- Brennstoffzellenheizungen
- Innovative Heizungstechnologien
- Gebäude- und Wärmenetzanschlüsse
Maximale förderfähige Kosten: 30.000 Euro, davon bis zu 21.000 Euro erstattet.
Antragsberechtigte: Eigentümer von selbstbewohnten Einfamilienhäusern, ab Mai 2024 auch Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften, ab August 2024 auch Vermieter.
Kombination von Fördermitteln: Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Unterstützung durch ENERENT
Während der Sanierung bietet ENERENT mobile Mietheizungen an, die nahtlose Komfortwärme zum Heizen und zur Warmwasserbereitung sicherstellen.
Ein Praktisches Beispiel:
Familie Stahlhuber erneuert ihre alte Gasheizung und installiert eine neue Wärmepumpe. Dank der Basisförderung und des Effizienzbonus werden 35 Prozent der Kosten erstattet. Da sie den Klimageschwindigkeitsbonus nutzen, erhöht sich die Gesamtförderung auf 55 Prozent.
Detaillierte Informationen und einen Leitfaden zur Beantragung der Förderung sind im vollständigen Artikel zu finden: Heizungsförderung 2024: Alle Zuschüssen u Boni inkl Leitfaden.